29.03.2018

DAS RECHT DER KINDER AUF PRIVATSPHÄRE




Vor einiger Zeit trat die OUTLAW Kinder-und Jugendhilfe an mich heran.
Man plante eine Mappe mit Bildtafeln zum Thema KINDERRECHTE, in Anlehnung an die Kinderrechtskonvention, die von den vereinten Nationen 1989 ins Leben gerufen wurde. Die Mappe sollte zur Aufkärung in Kitas verwendet werden. Man bat mich, das Recht der Kinder auf Privatsphäre zu illustrieren.

     
















   



      Ich habe mir als Bildidee das Schneckenhaus ausgesucht. Ich dachte, dass man an Hand dessen bestimmt gut auch mit kleinen Kindern darüber sprechen könne, was es heisst, sich zurückziehen zu dürfen und ungestört zu sein. Meine "Schneckenkinder", und die Bilder 11 anderer Illustratoren, wurden als Bildtafeln in einer eigens dafür konzipierten Fächermappe zusammengestellt. Auf der Rückseite einer jeden Bildtafel befindet sich, als didaktisches Arbeitsmaterial für die pädagogischen MitarbeiterInnen, eine kindergerechte Erklärung des dargestellten Kinderrechts, didaktische Anregungen zur Annäherung  an das Kinderrecht über die jeweilige Illustration und ein  kurzer Text mit Foto zur Künstlerin/zum Künstler.

   
 
















Mittlerweile arbeiten über 400 pädagogische Fachkräfte in über 50 Kitas mit den Bildtafeln. Und viele kleine Menschen finden einen kreativen und individuellen Zugang zum Thema Kinderechte. Man hat mir berichtet, dass sich einige Kinder nach der Auseinandersetzung mit den einzelnen Tafeln in unterschiedliche Richtungen öffneten: Vom Hilferuf wegen körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch bis hin zu dem Wunsch nach Ruhe und gesunder Ernährung.
 
OUTLAW hat sich die Förderung von
Familien
Stadtteilentwicklung
Freizeitkultur für Kinder, Jugendliche und Familien
Zusammenhalt der Generationen
zur Aufgabe gemacht.

Zum Thema "Kinderrechte schreibt "outlaw": 
"Kinderrechte: Inklusion & Teilhabe verwirklichen
Unser Ziel ist es, Ausgrenzungen zu verhindern. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die Heterogenität und Vielfalt anerkennt und fördert. Wir stellen die UN-Kinderrechtskonventionen sowie die in Deutschland gesetzlich verankerten Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt und gewährleisten die im SGB VIII festgeschriebenen Kinderschutzbestimmungen. Unsere Hilfen gelten unabhängig von Nationalität, Konfession, sexueller Orientierung, schulischer und beruflicher Bildung, Familienstruktur sowie seelischen, körperlichen oder geistigen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen. Wir wollen Menschen vor Stigmatisierung und Entmündigung schützen und dazu beitragen, dass Teilhabechancen am Leben in der Gesellschaft eröffnet werden."




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